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Basecamper AG
Arbonerstrasse 43
9300 Wittenbach
Schweiz

Wir freuen uns auf Deine
Kontaktaufnahme.

häufig gestellte
fragen

Ab welchem Alter darf ich einen basecamper mieten?

Alle Lenker sowie allfällige Zusatzlenker des Fahrzeuges sind dem Vermieter vor Mietbeginn bekannt zu geben. Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein und mindestens seit 12 Monate im Besitz eines gültigen Führerscheins der Kategorie B bis 3.5t Gesamtgewicht sein.

Darf ich meinen Hund / Haustier mitnehmen?

Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Für Basecamper als Tierliebhaber ein grosses Thema, daher noch in Abklärung.

Gibt es bei basecamper eine Mindest-Mietdauer?

Je nach Auslastung kannst du bei Basecamper tage- oder wochenweise mieten.

Kann ich auch Sonntags oder an Feiertagen einen Bus abholen oder zurückbringen?

Basecamper ist sehr flexibel. Je nach Absprache möglich.

Kann ich bereits gebuchtes Equipement stornieren?

Bei falscher Buchung wird der bereits bezahlte Betrag zurückerstattet.

Kann ich den basecamper auch an einem anderen Ort abgeben?

Die Übernahme und die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt am Standort des Vermieters. Ausnahmefälle können nach Absprache mit dem Vermieter genehmigt werden.

Welche Länder darf ich mit dem basecamper nicht bereisen?

Fahrten in Kriegsgebiete sind unzulässig, Reisen ausserhalb von Europa sowie nach Russland, Weissrussland, Moldawien, Ukraine, Georgien, Armenien, Aserbeidschan, Kasachstan, Türkei und in den Kosovo sind aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet.

WIE LÄUFT DIE BEZAHLUNG AB?

Gemäss Onlinebuchung oder nach Absprache.

WELCHE BEZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN GIBT ES?

Bei Basecamper sind folgende Zahlungsmöglichkeiten möglich: Vorauszahlung, Barzahlung, Banküberweisung und sämtliche Kreditkarten werden akzeptiert.

WAS PASSIERT, WENN BASECAMPER WEGEN EINEM UNFALL ODER DEFEKT NICHT VERMIETEN KANN?

Für den Fall, dass das reservierte Fahrzeug infolge Unfall oder anderer nicht vom Vermieter verschuldete Ursache nicht vermietet werden kann, bemüht sich der Vermieter um ein Ersatzfahrzeug. Sollte kein Ersatzfahrzeug gefunden werden, erhält der Mieter die geleistete Zahlung vollumfänglich zurückerstattet; weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden.

Der Ausfall eines oder mehrerer Geräte (Kühlschrank, Batterie, Heizung, etc.) berechtigt zu keiner Schadenersatz-Forderung.

Welche Abmessungen hat der Camper?

Die Abmessungen findest du hier als PDF-Datei.

WAS IST MEIN ANTEIL ALS MIETER BEI EINEM RÜCKTRITT ODER STORNIERUNG?

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des Gesamtpreises zu bezahlen:

Bis 90 Tage vor Mietbeginn CHF 120.00 pauschal
89 bis 60 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtkosten
59 bis 30 Tage vor Mietbeginn 60% der Gesamtkosten
29 Tage bis Mietbeginn 100 % der Gesamtkosten

WIRD IN JEDEM FALL EINE KAUTION VERLANGT?

Bei der Übergabe des Campers ist eine Kaution von CHF 1’000.00 fällig für Mieter mit Schweizer Wohnsitz, bzw. CHF 1’600.00 für Mieter mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Kaution wird dem Mieter bei korrekter Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet (siehe Artikel 4).

WER IST FÜR DIE REINIGUNG DES CAMPERS ZUSTÄNDIG?

Die Aussenreinigung des Fahrzeuges ist Sache des Vermieters und in der Übergabepauschale von CHF 140.00 inbegriffen. Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand und ohne Mängel abgegeben. Der Mieter hat das Fahrzeug innen gereinigt und das Zubehör im gleichen Zustand zurückzugeben. Falls das Fahrzeug innen nicht gereinigt ist, oder eine Nachreinigung notwendig ist, berechnet der Vermieter pauschal CHF 120.00, diese werden direkt von der Kaution abgezogen. Sollten nachträglich verdeckte oder unbemerkte Mängel oder Schäden durch den Vermieter festgestellt werden, so hat der Vermieter Anrecht darauf, den Mieter zu belangen und ihn entsprechend zur Verantwortung zu ziehen.

IST WILD CAMPEN IN DER SCHWEIZ ERLAUBT ODER VERBOTEN?

Wild campen ist in der Schweiz nur unter ganz speziellen Bedingungen und an einzelnen Orten erlaubt! Generell verboten ist wild campen in der Schweiz zwar nicht, aber es gibt auch keine allgemein gültige Regelung. Die gesetzlichen Bestimmungen sind Sache der Kantone, häufiger sogar Sache der Gemeinden. Es kann daher innerhalb eines Kantons Unterschiede geben.

Wir empfehlen grundsätzlich: gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich immer vor Ort bei der jeweiligen Gemeinde!

WIE WERDEN DIE BUCHUNGSPREISE BERECHNET?

Wir besitzen vier brandneue Camper VW T6.1. Mit je zwei verschiedene Diesel-Motorisierungen, 150PS und 199PS. Beide Motoren entsprechen den allerneusten Abgasnormen. Die Fahrzeuge sind TOP ausgerüstet und besitzen die neusten Fahrsicherheitssyteme.
Unsere Preise werden saisonal sowie durch die Dauer der Miete kalkuliert. Wir gewähren Dir zudem ab dem 16. Miettag einen Langzeit-Rabatt. Unsere Homepage ist so ausgelegt, dass Du mit wenigen Klicks alle Preise transparent berechnen kannst. Gerne beraten wir Dich auch persönlich. Wir freuen uns über jeden Kontakt und wünschen Dir schon jetzt viel Freude und Spass.

 

 

Aktuell
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